Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.09.1996

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   BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93   

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BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 1996 - 1 BvR 630/93 (https://dejure.org/1996,3455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Angabe der Diagnose in Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen für vertragsärztliche Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; SGB V § 295 Abs. 1
    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von § 295 Abs. 1 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgenabwägung - Einstweilige Anordnung - Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - Diagnose - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 793
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 86, 390 [395]; - 87, 334 [338]; - 93, 181 [186 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Vollzug eines Gesetzes vorläufig ausgesetzt werden soll (BVerfGE 81, 53 [54]; - 82, 310 [313]; - 82, 353 [363]; - 83, 162 [171]; - 86, 390 [395]; - 93, 181 [186]; stRspr).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93
    Denn das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Angabe der Diagnose bereits den Vorläuferregelungen der §§ 294, 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a. F. (Urteil vom 4. Mai 1994, NZS 1995, S. 92 ff.) und auch schon den diesen vorangehenden Bestimmungen (BSGE 55, 150 [152 ff.]; 59, 172 [174 ff.]) entnommen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarabrechnung - Verpflichtung zur Übermittlung

    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verschlüsselung nach dem ICD-10 im Bereich der Versorgung von Versicherten des SGB V mit Beschlüssen vom 11. September 1996 (1 BvR 630/93) und 10. April 2000 (1 BvR 422/00) als mit den Grundrechten vereinbar angesehen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 2146/93   

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https://dejure.org/1996,6949
BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 2146/93 (https://dejure.org/1996,6949)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.1996 - 1 BvR 2146/93 (https://dejure.org/1996,6949)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 1996 - 1 BvR 2146/93 (https://dejure.org/1996,6949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Praxisklinik - Zulassung - Arzt - Vertragsärztliche Versorgung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 793
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 2146/93
    Eine unmittelbar gegen ein Gesetz erhobene Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 [135]; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 2146/93
    Dies sind jedoch lediglich Reflexwirkungen der angegriffenen Regelungen, die nicht ausreichen, um den Beschwerdeführer als rechtlich selbst und unmittelbar betroffen zu qualifizieren (vgl. BVerfGE 70, 1 [23]).
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